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Süchtig und arbeitslos – Ausweg aus dem Teufelskreis

Arbeitslosigkeit und Sucht. Wer arbeitslos ist, ist besonders suchtgefährdet. Und wer suchtkrank ist, wird oder bleibt häufig arbeitslos. Damit Menschen nicht in diesen Teufelskreis geraten, ist die Zusammenarbeit von Fachleuten der Suchtberatung und der Arbeitsintegration gefragt. Letzten Sommer wurden an einer Tagung erste Brücken zwischen diesen zwei Bereichen geschlagen und Empfehlungen zur Lösung der Dualproblematik erarbeitet.

Vordergründig erfüllen viele Suchtgefährdete oder -kranke die Kriterien der Stellenvermittelbarkeit nicht oder nicht auf Anhieb. Suchterkrankungen werden mit Defiziten wie Instabilität, Unzuverlässigkeit oder mangelndem Durchhaltewillen in Verbindung gebracht. Charakteristika, die tatsächlich oft mit Abhängigkeitserkrankungen einhergehen. Das heisst aber nicht, dass suchtgefährdete oder suchtkranke Personen per se nicht vermittelbar sind. Die Praxis zeigt nämlich, dass zum Beispiel dank einer Substitution oder einer begleitenden Suchtberatung viele Suchtkranke arbeiten können. Erkennt ein RAV-Berater eine Suchtgefährdung oder Suchterkrankung nicht oder zieht er falsche Schlüsse aus dem Verhalten des Klienten, besteht das Risiko, dass eine Integration in den Arbeitsmarkt wenig Aussicht auf Erfolg hat oder dass die arbeitslose Person als «nicht vermittelbar» eingestuft und an die Invalidenversicherung oder die Sozialhilfe weiterverwiesen wird. Wer als «potenziell vermittelbar» eingestuft wird, erhält unter Umständen Unterstützung durch sogenannte arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM), um seine Arbeitsmarktfähigkeit zu verbessern. Für die AMM sind hauptsächlich Drittanbieter zuständig, die Bildungs-, Beschäftigungs- und Spezialmassnahmen anbieten.

Suchtprobleme ansprechen

Für abhängigkeitserkrankte Menschen und deren Betreuungsnetzwerk ist die Thematisierung und Behandlung der Suchtproblematik deshalb sinnvoll. Dies setzt voraus, dass spezielle Angebote für suchtkranke Arbeitssuchende bereitgestellt werden, was eine gute Kooperation mit Suchtfachstellen erfordert. Eine solche Zusammenarbeit ist nicht nur für die Arbeitsintegration sinnvoll, sondern auch für das Personal der RAV-Zentren: Sie hilft dabei, die Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen und die RAV-Beratenden zu entlasten.

Empfehlungen erarbeitet

An der Fachtagung «Arbeitslosigkeit und Sucht» des Fachverbands Sucht und der Expertengruppe Weiterbildung Sucht vom 5. Juni 2014 und an einer Anschlusssitzung am 24. Juni 2014 mit Vertretern weiterer Organisationen wurden Empfehlungen formuliert, um die Situation der von der Dualproblematik Sucht/Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zu verbessern. Auf strategischer Ebene sind dies kantonsübergreifende Richtlinien für RAV-Beratende, eine auf die Suchtthematik ausgeweitete interinstitutionelle Zusammenarbeit sowie die Integration suchtspezifischen Wissens in die Aus- und Weiterbildung von RAV-Beratenden. Auf der Praxisebene könnte mit der Verbreitung von Beispielen gut funktionierender Kooperationsmodelle zwischen Institutionen der Suchthilfe, den RAV und den AMM-Organisationen sowie mit adäquat geschulten Fachpersonen auf beiden Seiten dafür gesorgt werden, dass eine bessere Versorgung für suchtgefährdete und suchtkranke Arbeitslose respektive arbeitslose Suchtgefährdete und Suchtkranke gewährleistet wird. Da die Dualproblematik im Rahmen der neuen Nationalen Strategie Sucht einen hohen Stellenwert hat, wird bei Infodrog eine zusätzliche Stelle für diesen Bereich geschaffen. Ausserdem steht das Bundesamt für Gesundheit diesbezüglich mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Kontakt, das Interesse an einem gemeinsamen Projekt zur Bekämpfung dieses Problems geäussert hat.

Kontakt

René Stamm, Sektion Drogen, rene.stamm@bag.admin.ch

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